Datenschutzerklärung

der

unival group GmbH
Am Hofgarten 4
53113 Bonn

zwecks

Personengebundene Datenerfasung im Zusammenhang mit Gästeregistrierung 

Allgemeines

Uns sind Ihre persönlichen Daten und der verantwortungsvolle Umgang mit selbigen sehr wichtig. Wir haben es mit unserer uniXPASS Lösung zum Ziel gesetzt, Ihre persönlichen Daten 100% verschlüsselt zu speichern und Ihre check in-Daten nur für den gesetzlich vorgeschrieben Zeitraum aufzubewahren. Ihre Daten werden darüber hinaus in keinem Fall für Marketing- oder andere Zwecke verwendet. In dieser Datenschutzerklärung beschreiben wir, welche Personendaten von uns erhoben werden, um den aktuellen Zutritts- und Schutzkonzepten u.a. Bekämpfung der COVID-19 Pandemie Rechnung zu tragen und diese in Deutschland umzusetzen.

Verantwortlicher

unival group GmbH ist für die Verarbeitung Ihrer Personendaten verantwortlich. Dieser Dienst wird ohne kommerzielle Interessen zur Verfügung gestellt. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), lautet:

unival group GmbH
Am Hofgarten 4
53113 Bonn

Erhobene Personendaten

Dem Besucher soll es ermöglicht werden, dass er bei Antritt von Besuchen, die abgefragten Personendaten erfassen kann. Insbesondere sind dies: Vorname, Nachname, Adresse, E-Mail, Geburtsdatum, Telefonnummer, Datum und ggf. auch ein Passfoto bei personengebundenen Anwendungen. Der Besucher erfasst mit uniXPASS über ein Online-Formular einmalig seine persönlichen Daten. unival verschlüsselt diese Daten und stellt einen sogenannten "mobilen-Pass" aus, welchen der Besucher per SMS erhält und auf seinem Smartphone in einer Wallet ablegen kann. Auf dem mobilen-Pass ist ein QR-Code enthalten, welcher beim Betreten der Location oder am Tisch vom Betreiber abgescannt wird. Der QR-Code kann sofern vorgesehen, immer wieder, also für zukünftige Besuche wiederverwendet werden. Die Verifikation der Besucherdaten erfolgt per Sichtkontrolle über Teile des Vor- und Nachnamens sowie der Mobile Telefonnummer.

Speicherung und Weitergabe der Personendaten

Um die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen, sind wir möglicherweise verpflichtet aufgrund des anwendbaren Rechts, bestimmte Personendaten zu erfassen und vorübergehend aufzubewahren. Die Bekanntgabe dieser Personendaten ist für die verpflichtend.

Erhobene Personendaten

Der Besucher wird aufgefordert bei Antritt des Besuchs die abgefragten Personendaten zu erfassen («Personendaten»), insbesondere die folgenden: Vorname, Nachname, Telefonnummer, Datum, Uhrzeit Ankunft sowie ggf. weitere applikationsspezifische Daten wie Personalausweis und weitere Daten.

Der Besucher erfasst mit uniXPASS über ein Online-Formular einmalig seine persönlichen Daten. uniXPASS verschlüsselt diese Daten und stellt einen sogenannten "mobilen-Pass" aus, welchen der Besucher über SMS erhält und auf seinem Smartphone in einer Wallet ablegen kann. Auf dem mobilen-Pass ist ein QR-Code enthalten, welcher beim Zugang vom Betreiber abgescannt wird. Der QR-Code kann bei Bedarf und soweit vorgesehen immer wieder, also für zukünftige Besuche verwendet werden. Die Verifikation der Besucherdaten erfolgt per Sichtkontrolle über Teile des Vor- und Nachnamens sowie der Mobile Telefonnummer.

Ausschließlich im Infektionsfalls und zum Zweck der Nachverfolgbarkeit von COVID-19- Infektionsketten auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe c) DSGVO und des anwendbaren deutschen Rechts für Besucher eines gastgewerblichen Betriebs während der Corona Pandemie werden die Personendaten verarbeitet Die Personendaten werden von uniXPASS gespeichert. Sie werden ausschließlich dem Betreiber der Anlage und, soweit gemäß anwendbarer Gesetzgebung oder Empfehlungen vorgesehen, im Infektionsfall dem zuständigen Gesundheitsamt des jeweiligen Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt. Dieses verarbeitet die entsprechenden Personendaten gemäß den anwendbaren gesetzlichen Grundlagen.
Sofern keine anderweitige Anordnung oder Aufforderung seitens der zuständigen Behörden erfolgt, werden die Personendaten in Einklang, mit dem im jeweiligen Bundesland geltenden Regelungen spätestens 4 Wochen nach dem Besuch des Gastronomiebetriebes vollständig vernichtet.

Rechte des Besuchers

Gemäß dem jeweils anwendbaren Recht in Bezug auf die Verarbeitung seiner Personendaten hat der Besucher die folgenden Rechte: