Nostimo Coffee

Allgemeine AGB

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte (nachfolgend „Besucher“ genannt) und der Veranstalterin, der Nostimo Coffee, Christian Riesterer (nachfolgend auch „Veranstalter“ genannt). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen Geschäftsbedingungen sowie die Veranstaltungsordnung an.

2. Tickets

Ticket Käufer sind grundsätzlich bindend, die Rückgabe oder der Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen. Tickets sind grundsätzlich aufzubewahren und nach ihrer einmaligen Entwertung am Einlass grundsätzlich nicht mehr übertragbar. Im Übrigen stimmt der Veranstalter der Übertragung des Besuchsrechts – vor Entwertung - auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn der Besucher steht auf der Gästeliste; Gästelistetickets sind und bleiben personalisiert; gegen den Dritten besteht ein Hausverbot; das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis angeboten als für den Nennpreis der Eintrittskarte bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf; der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet oder die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen. Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvoraussetzungen anbietet oder weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht, die nach billigem Ermessen vom Veranstalter festgelegt wird. Die Höhe der Vertragsstrafe kann der Besucher gerichtlich auf Angemessenheit überprüfen lassen. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter zudem berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. die Eintrittskarte einzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn die Eintrittskarte von einem Dritten gutgläubig erworben wurde.

3. Absage oder Abbruch der Veranstaltung

Wird die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie / Covid:19 Beschränkungen nicht stattfinden können bzw. abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises (ohne Vorverkaufsgebühr).

4. Einlass/Hausrecht/Verhaltensregeln

Der Zutritt zur Veranstaltungsstätte ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich.
Das Mindestalter für die Teilnahme an der Veranstaltung ist 18 Jahre.
Beim Zutritt zur Veranstaltungsstätte wird eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort aus Gründen der Sicherheit und Ordnung durchgeführt. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, regelmäßig, vor allem immer beim Einlass, aber auch danach stichprobeartig Leibes- sowie Taschenvisitationen bei den Besuchern vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zur Veranstaltungsstätte aus wichtigem Grund zu verweigern und Hausverbot zu erteilen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von folgenden verbotenen Gegenständen: Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art, Selfiesticks, pyrotechnische Gegenstände sowie Drogen in einer den Eigenbedarf offensichtlich übersteigendenden Menge; Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. Als wichtiger Grund gilt weiterhin ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand oder starker Drogenrausch des Besuchers. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verliert das Ticket seine Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

Besuchern ist es zudem untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände:

Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Büchern, Flugblättern, Bannern, Schildern, elektronischen Geräten, etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände grundsätzlich untersagt.

Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln verstoßen und/oder bei denen nach Einlass verbotenen Gegenstände aufgefunden werden, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen.
Begeht oder versucht ein Besucher während der Veranstaltung eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung des Veranstaltungsgeländes verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
Den Anordnungen von Ordnungskräften und Sicherheitsdiensten ist grundsätzlich Folge zu leisten. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und verweist der Veranstalter den Besucher vom Veranstaltungsgelände, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
Der Veranstalter ist auch in diesem Fall berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

5. Haftung
Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die den Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt. 

6. Ton- und Bildaufnahmen
Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung der Veranstaltung, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Der Besucher willigt insoweit unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden – sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien, insbesondere digitaler Verbreitung über das Internet.

7. Ergänzungen & Änderungen

Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Frist von drei (3) Tagen oder aus wichtigem Grund, z.B. im Falle behördlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, auch bis unmittelbar vor Durchführung der Veranstaltung, im Voraus zu ändern, sofern dies für den Besucher:innen zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Besucher:innen bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Besucher:innen nicht innerhalb der jeweiligen Frist nach Zugang den Änderungen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen.